Besonderheiten

 

Hartz IV



Das bedeutet Leben zwischen Existenzminimum und Armutsgrenze, Leben in Abhängigkeit, entwürdigend und entrechtet. Es gibt kaum ein Entkommen. Mit jeder Überarbeitung von Hartz IV seitens der Gesetzgeber wächst die Hoffnungslosigkeit der Betroffenen. Was von Gerhard Schröder als „Kampf gegen die Arbeitslosigkeit“ propagiert wurde, war von Anfang an ein Kampf gegen die Arbeitslosen. Durch die Hartz IV-Gesetze werden für die Betroffenen geltendes Vertrags- und Steuerrecht blockiert. Das im Grundgesetz verankerte Verbot zur Zwangsarbeit wurde aufgehoben.
Ein Gespenst geht um in Deutschland und weltweit. Durch die kapitalistische Weltordnung wird die Menschenwürde mit Füßen getreten. Hehre Ideale von Freiheit und Gleichheit werden von den Vertretern der kapitalistischen „Unordnung“ zunichte gemacht. Der tägliche Kampf ums physische, psychische und geistige Überleben spaltet und vereinzelt die Opfer der „Unordnung“.
„Heraus aus der Isolation, hinein in die Kommunikation“ soll das Motto sein, weshalb ich berichte über das Überleben im Hartz IV.


Es wird viel geredet und geschrieben über Hartz IV. Meist von Politikern oder Journalisten, gelegentlich von Vertretern der Wohlfahrtsverbände. Die Betroffenen kommen selten zu Wort. Es fällt ihnen schwer, Worte zu finden für die Widersprüche, die sich in ihrem Alltag zwischen „Fordern und Fördern“ auftun. Selbst „Hartz IV-Opfern“, denen es sonst nicht an Worten mangelt, wie mir als Journalistin, scheint die Realität im Hartz IV-Bezug unbeschreiblich. Wer lange genug von den mahlenden Mühlen in ARGE oder Jobcenter zerrieben und zermürbt wurde, kann sich aus purem Selbstschutz nur noch ins Vergessen und Verdrängen flüchten. Mir wurde für diese Darstellung jedoch ein Honorar versprochen, dass ich kassieren werde. Behalten kann ich das Geld nicht, ohne der Leistungsabteilung der ARGE davon Meldung zu machen. So werde ich versuchen, meine Situation in der Hartz IV-Wirklichkeit zu schildern.
Zu wenig zum Leben, zu viel zum Sterben

Landläufig bekannt ist inzwischen, dass ein Hartz IV-Empfänger 347 € Regelsatz zuzüglich Miete erhält. (Ab 1. Juli 2008 wird der Regelsatz dank Rentenanpassung auf 351 € erhöht.) Da ich 350 € Miete bezahlen muss, sollte ich also jeden Monat 697 € vom Staat kassieren können, oder? Tatsächlich erhalte ich 623,59 €. Davon sind 307 € gekürzter Regelsatz und 316,59 Kosten für Unterkunft und Heizung. Und warum fehlen 73,41 €?
Meine Netto-Kaltmiete beträgt 260 €. Laut ARGE soll eine Netto-Kaltmiete von 229,95 € angemessen sein. Dann wird eine Warmwasserpauschale abgezogen, Müllgebühren zugezogen und heraus kommt, dass von 350 € Unterkunftskosten 316,89 € von der ARGE übernommen werden. Die Differenz von 33,41 € und die jährlich anfallende Müllgebühr von 38 € muss aus dem Regelsatz finanziert werden.
In der Regelsatzverordnung steht, welche Kosten in welcher Höhe aus dem Regelsatz von derzeit 347 € (351 € ab 1.7.08) bestritten werden sollen. Es ist an fast Alles gedacht! Außer an die Wohnungskosten, die laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald durchschnittlich nur zu 88,5 % übernommen werden. An die Praxisgebühr und Zuzahlung zu Medikamenten dachten die Rechenkünstler natürlich auch nicht. Für Strom sind fast 21 € vom Gesetzgeber vorgesehen. Für Verkehrsdienstleistungen im Straßen- und Schienenverkehr sind runde 18 € eingeplant. Für Bekleidung, Schuhwerk so wie Reparatur, Wäsche und Pflege derselben sind 35 € monatlich vorgesehen. Für ein Fernsehgerät sollen 1,77 € pro Monat zurückgelegt werden. Dann könne man sich nach zehn Jahren ein Gerät im Wert von 212,49 € kaufen, heißt es. Ebenso soll man ein Sparschwein für die Waschmaschine, den Kühlschrank, Informationsverarbeitungsgeräte, Möbel und Instandhaltung der Wohnung bereitstellen. Für Freizeit- und Kulturdienstleistungen sind 2,26 €, für Zeitschriften, Zeitungen und Bücher 16 €, für Spiele und Hobbywaren 2,50 € monatlich vorgesehen. Für Frisör- und andere Dienstleistungen zur Körperpflege sind fast 10 € vorgesehen und für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren müssen runde 135 € monatlich ausreichen. Kein Wunder also, dass die Tafelläden für Bedürftige wie Pilze aus dem Boden schießen! Die Paritätischen Wohlfahrtsverbände fordern, den Regelsatz für Singles auf 420 € zu erhöhen.

Doch warum erhalte ich nur 307 statt 347 € Regelsatzleistung? Weil ich als freie Journalistin arbeite! Und bei der Leistungsstelle angegeben habe, dass ich 150 € pro Monat nach Gewinnermittlung verdiene. Jeder ALG II-Empfänger kann 100 € verdienen, ohne dass dieser Betrag auf den Regelsatz angerechnet wird. Von den Einkünften über 100 € verbleiben 20 % bei dem Bedürftigen und 80 % zieht das Amt von der Regelleistung ab. Verdiene ich 150 €, verbleiben davon 110 € bei mir. Wer 200 € verdient, hat 120 € mehr im Geldbeutel und 80 € werden vom Regelsatz abgezogen. Bei einem Verdienst von 400 € kann die Leistungsstelle schon 240 € sparen, bei 500 € 320 € und so weiter.
Wenn ich 500 € verdienen würde, würde ich vom Staat noch 27 € (31 € ab 1.7.08) und 316,89 € Unterkunftskosten erhalten. Klingt gut und gerecht, oder?
Der Haken an der Sache ist nur der, dass die tatsächlichen Kosten für Strom, Telefon, Öffentliche Verkehrsmittel, Dienstleistungen, medizinische Versorgung, Kleidung und Nahrungsmittel explosiv gestiegen sind und die Regelsatzberechnung diese realen Kosten nicht berücksichtigt. Der Anreiz, einer ehrlichen Arbeit nachzugehen, wird durch den zu niedrig berechneten Regelsatz und die Zuverdienstregelungen sehr gedämpft.
Ich sehe die empörten Gesichter der wenig geneigten Leser, die sich über die maßlose Gier der Arbeitslosen mokieren, bildlich vor mir. Doch jeder möge seine Kontoauszüge und das Haushaltsbuch betrachten, um sich von den eigenen Kosten zu überzeugen! Fragt man einen Durchschnittsverdiener aus der „akademischen Mittelschicht“ (zu der ich nach meinem Studium als Kulturmanagerin gehöre), welchen Betrag er schätzungsweise für Nahrung und Getränke ausgibt, hört man, dass es ungefähr 100 bis 150 € pro Woche seien. Da gibt es dann sicherlich viel frisches Obst und Gemüse, Salate, guten Wein, Fleisch und Fisch und köstliche süße Teilchen und Vollkornbrötchen vom Bäcker! Wer für Lebensmittel dagegen nur runde 130 € pro Monat ausgeben kann, muss auf eine abwechslungsreiche und vollwertige Küche verzichten. Das Schlimme an der Hartz IV-Situation ist, dass die Moneten mit oder ohne Arbeit nie für mehr als das reine physische Überleben reichen.
Der Mensch im Hartz IV ist wie der berühmte Esel, der mit der Verlockung frischen Grases vor der Nase angetrieben wird. Man macht und tut, bemüht sich, bewirbt sich oder schreibt sich die Finger wund. Immer mit Blick auf dieses saftige, würzige und nahrhafte Grasbüschel, dass einem vor´m Maul rumbaumelt. Doch jeden Abend nach des Tages Mühsal gibt es für den armen Esel nur trockenes, fades und nährstoffarmes Heu. So rennt er Tag für Tag und seine nächtlichen Träume handeln von Enttäuschung und Hoffnungslosigkeit. Der Esel könnte sich natürlich auch störrisch stellen und dafür Prügel kassieren. Er könnte auch kräftig mit den Hinterbeinen ausschlagen, was ihm wenig nützt, weil er fest angebunden ist. Was er auch tut: er bleibt ein armer, dummer Esel.
Gerechterweise muss ich anmerken, dass es mitfühlende Menschen gibt, die dem Esel heimlich ein Möhrchen oder Zuckerle ins Maul stecken. Meine Nachbarin hat mich heute mit Käsekuchen überrascht, bei vielen Gelegenheiten werde ich zu einem Getränk eingeladen und einige wohl gesonnene Menschen stehen dem Eselchen tröstend und hilfreich zur Seite. Vergelt´s Gott!

Fordern und Fördern

Wenn wir schon bei Gott und Mitgefühl angelangt sind, können wir von den finanziellen Widrigkeiten zu den psychischen Belastungen der Harz IV-ler kommen. Mancher mag denken: „Ach, was macht das schon? Einmal im Monat zur Arbeitsberaterin, ein paar Bewerbungen vorlegen, schon ist alles im Lot und das ALG II kommt wie von selbst.“ Sollten Sie jemals in die Verlegenheit kommen, als „Kunde“ bei meiner Arbeitsberaterin vorsprechen zu müssen, wird Ihnen die Sorglosigkeit schnell vergehen. Vor zwei Jahren war ich zum ersten Mal bei der „Arbeitsberaterin“ und Dipl. Sozialpädagogin Frau M. und ich war froh, solch einer sympathischen Person gegenüber zu sitzen. Doch bei jedem Besuch, zu dem ich freundlich eingeladen wurde, verschlechterte sich die Stimmung. Als ich dann, nach meinem Einstieg als freie Lokaljournalistin, Frau M. sagte, dass ich mir auch vorstellen könne, selbständig zu werden, zerriss das Band der Sympathie endgültig. In Anbetracht der Tatsache, dass Frau M. mir keine Stellenangebote unterbreiten konnte, stürzte sie sich freudig auf meine Idee. Wohl in der Hoffnung, mich bald möglichst aus dem ALG II-Bezug hinaus in eine Selbständigkeit hinein bugsieren zu können. Nun aber flugs zum Coaching! Businessplan, Rentabilitätsvorschau und alles Weitere sollten zügig erstellt werden. Was mir angesichts meiner geringen Einnahmen zwar lächerlich erschien, aber ich für Frau M. zu regeln bereit sein mußte. Es ist wichtig, dass die Kooperationsbereitschaft der „Kunden“ nicht in Frage gestellt werden kann! Nicht nur wegen des zwischenmenschlichen Verhältnisses zwischen „Berater“ und „Kunden“, sondern auch wegen der Sanktionen, die verhängt werden können und eine Kürzung des Regelsatzes zur Folge haben.
Der erste Coach zu dem ich geschickt wurde, hatte seinen Sitz in einem anderen Landkreis, in dem es andere Fördermöglichkeiten gibt, so dass er mich nur falsch beraten konnte. Frau M. schickte mich zur nächsten Beratungsstelle. Beim zweiten Coaching-Institut (Unvergesslich! Merkur Start Up!) wurde ich derartig beleidigend und erniedrigend behandelt, dass ich mich gezwungen sah, eine weitere Zusammenarbeit abzulehnen und beim Chef der ARGE Beschwerde einzureichen. Die Blödsinnigkeit des gesamten Unterfangens samt Druck von Frau M. und dem schrecklichen Gespräch bei Merkur Start Up brachten mich an den Rand eines Nervenzusammenbruchs. Und der Esel träumte von Enttäuschung und Hoffnungslosigkeit. Wenn man jeden Morgen mit Rücken- und Kopfschmerzen wach wird und das Gefühl hat, als sei man die ganze Nacht von Teufeln gejagt worden, liegt Einiges im Argen. Kürzlich fragte mein Hausarzt, wie ich mich denn so fühle im Hartz IV? Ich berichtete ihm von dem Druck, der das Herz schwer macht und das Gehirn vernebelt. Das würde mit den Aussagen anderer Betroffener übereinstimmen, erwiderte er recht ratlos. Angesichts der gesellschaftlichen Veränderungen, die auch durch die Hartz IV-Gesetzgebung verursacht werden, sind auch Ärzte mit ihrem Latein am Ende.

Arbeitslos oder Selbständig

Nach zwei verschiedenen Beratungsstellen fand ich schließlich den Weg zum Gründerzentrum Goethe2.
Die Goethe2 ist eine Beratungsstelle der Diakonie (in der Goethestraße Nr. 2), in der seit vielen Jahren Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger beraten und unterstützt werden. Aus der langjährigen Erfahrung mit den besonderen Problemen von Langzeitarbeitslosen entstand das Konzept des Gründerzentrum Goethe2. Da die Arbeitslosigkeit nicht nur Geringqualifizierte betrifft, sondern zunehmend auch Menschen mit hohem Bildungsstand und großer Lebens- und Berufserfahrung, will das Gründerzentrum in Zusammenarbeit mit der ARGE langfristiger Ansprechpartner für Arbeitslose mit Geschäftsidee sein. Der Chef der ARGE sagte im Rahmen einer Pressekonferenz, dass die individuelle Beratung und die konkrete Hilfe über einen langen Zeitraum, den Betroffenen eine Perspektive ermöglichen könne. Das Konzept sieht eine Begleitung in die Selbständigkeit über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren vor. Zunächst sollen in Gesprächen und Unterrichtseinheiten Geschäftsidee, Marketingkonzepte etc. entwickelt werden, dann der Businessplan und die Rentabilitätsberechnung erstellt werden, um schließlich das Einstiegsgeld in Höhe von 200 € monatlich bei der ARGE beantragen zu können. Das Einstiegsgeld kann laut Gesetzgeber bis zu 24 Monate zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit bewilligt werden, wenn dies zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit erforderlich ist. Das Einstiegsgeld wird üblicherweise zunächst für sechs Monate bewilligt und es besteht kein Rechtsanspruch darauf. Es handelt sich um eine so genannte „Kann-Leistung“, deren Bewilligung im Ermessen des Arbeitsberaters liegt. Ein Jahr lang wurde ich von den Beratern des Gründerzentrums Goethe2 gecoacht. Meine unzähligen Ideen wurden zu einem überzeugenden Geschäftskonzept verknüpft, meine Schlüsselqualifikationen wurden benannt, meine Zweifel zerstreut und mein Selbstbewusstsein gefestigt. Schließlich wurden Rentabilitätsvorschau und Kapitalbedarfsplan erstellt. Mit einem Kapitalbedarf von 1.100 € im Gründungsjahr wollte bzw. sollte ich einen Gewinn von 7.900 € erzielen. Für die kommenden Geschäftsjahre war ein Gewinn von 12.900 € und 22.900 € prognostiziert. Meine Arbeitsberaterin Frau M. hatte schon seit Monaten mit den Hufen gescharrt und immer wieder gefragt, warum das denn bei der Goethe 2 so lange dauere. Das spezielle Konzept des Gründerzentrums, dass eine langfristige Betreuung vorsieht, wollte oder konnte sie nicht zur Kenntnis nehmen. Alle Unterlagen wurden Mitte März bei Frau M. eingereicht und ich hatte einige Vorhaben geplant. Auch wenn ich in sechs Monaten nicht genug verdienen würde, um davon endgültig überleben zu können, hätte ich durch das Einstiegsgeld meine Chancen erheblich verbessern können. Die Finanzierung einiger Projekte wäre gewährleistet und das nötige Kleingeld zur notwendigen Kontaktpflege vorhanden gewesen. Doch Frau M. ließ sich nicht überzeugen.
Bei der Beantragung von Leistungen wird dem Antragsteller häufig der Eindruck vermittelt, als müsse der Sachbearbeiter die Leistung von seinem persönlichen Sparkonto abheben. Alle Ideen und Möglichkeiten wurden von Frau M. verworfen. Ich solle mir doch eine Arbeit suchen, sie würde mal nach einem 2 € - Job für mich schauen, wozu ich denn das Einstiegsgeld überhaupt bräuchte und überhaupt solle ich doch mal zu einem ganz tollen Coach gehen. Sie würde mich gerne zu einem Coaching vermitteln, aber selbstverständlich nur, falls es mir recht sei. Nach meinem Einverständnis wurde natürlich nicht wirklich, sondern rein rhetorisch gefragt. Inzwischen hatte ich schon erlebt, wie Frau M. reagiert, wenn ich mich nicht „kooperativ“ verhalte. Nach dem sie mich eine Stunde in der Mangel hatte und ich mit zerstörten Plänen und Tränen in den Augen vor ihr saß, fragte mich Frau M., ob ich schon lange unter Depressionen leiden würde. Ich solle doch mal mit meinem Hausarzt reden und eine Therapie machen, damit ich mir nicht alles so zu Herzen nähme.

Nun weiß ich wieder nicht mehr, wer und was ich eigentlich bin. Die zermürbenden „Gespräche“ mit Frau M. führen zu Identitätskrisen, Minderwertigkeitsgefühlen, Frustration und Depression. Ich bin auf Hartz IV angewiesen. Wenn ich für meine journalistische Tätigkeit nur annähernd angemessen honoriert werden würde, könnte ich meine Miete selbst bezahlen. Und auch der Rest zum Leben am Existenzminimum würde sich finden. So ergeht es Millionen von Bürgern. Honorare und geringe Löhne reichen nicht für den Lebensunterhalt. Zur Strafe müssen wir zu erniedrigenden Prozeduren und Gesprächen in Jobcentern und ARGEn antreten. Hinzu kommt die Stigmatisierung durch die Gesellschaft. Wer es nicht schafft, sich von seiner Hände Arbeit zu ernähren wird bedenkenlos als Untermensch abgestempelt und in der „sozialen Hängematte“ abgelegt. Bin ich arbeitslos? Wenn ich bedenke, dass ich schon seit Stunden an diesem Text arbeite, muss ich die Frage verneinen. Bin ich selbständig? Auch diese Frage muss ich verneinen. Frau M. hat mir eine Ein- bzw. Vorladung für nächsten Dienstag geschickt. Andererseits bin ich selbständig genug, um einen Text zu verfassen, meine Blumen zu gießen, Pressekonferenzen zu besuchen und Fotos digital zu bearbeiten. Ich habe viel zu tun und würde gern noch mehr tun. Wie gern würde ich mal ein Praktikum auf einem Ziegenhof machen und mich in die Geheimnisse der Käseproduktion einweihen lassen! Wie gern hätte ich mein in den 90er Jahren abgebrochenes Studium zu Ende gebracht! Wie gern würde ich bei einem sozialen Projekt irgendwo in Indien mit arbeiten! Doch ich bin geldlos. Das ist das Problem.

Armut? Was ist das?

Ja, ich weiß! Das ewige Gejammer der Arbeitslosen, denen es ach! so schlecht geht, kann kein Mensch mehr hören. Und sie können mir glauben, dass ich mir lieber Gedanken über die angenehmen Seiten des Lebens machen würde, als ausgerechnet über Geld. Aber ich halte es für notwendig, sich mit dem Begriff der Armut zu beschäftigen. Warum werde ich nicht den Eindruck los, dass vieler Mitbürger glauben, uns Arbeitslosen ginge es viel zu gut? Warum vergleichen Arbeitgeber die Löhne in Deutschland mit denen in China? Warum konnten sich auf Regierungsebene betriebswirtschaftliche Methoden durchsetzen, obwohl sie in ein volkswirtschaftliches Desaster führen? Und warum regiert Geld eigentlich die Welt? Keine Ahnung! Aber Begriffe wie „Existenzminimum“ und „Armutsgrenze“ sind definiert und eine Betrachtung wert.
Das Existenzminimum bezeichnet die Mittel, die zur Befriedigung der materiellen Bedürfnisse notwendig sind und das physische Überleben garantieren. Dazu gehören Nahrung, Kleidung, Wohnung und medizinische Notfallversorgung. Das Existenzminimum ist immer kulturspezifisch und relativ. Logisch! Im sonnigen Süden bräuchte ich weder Wintermantel noch –stiefel.
In Deutschland gibt es den Begriff des „soziokulturellen Existenzminimum“. Die Höhe wird nicht anhand der tatsächlich notwendigen Lebenshaltungskosten berechnet, sondern durch die getätigten Ausgaben des ärmsten Fünftels der Bevölkerung. Durch sinkende Reallöhne sinkt der finanzielle Spielraum der unteren Einkommensschichten. Dadurch kommt es in Deutschland zu dem bemerkenswerten Phänomen, dass trotz rapide steigender Lebenshaltungskosten das Existenzminimum von der Bundesregierung gesenkt werden konnte. Das Existenzminimum betrug im Jahr 2005 für eine Einzelperson 7.356 € netto (613 € netto pro Monat). Bis zum Jahr 2008 konnte das Existenzminimum auf 7.140 € netto (595 € netto pro Monat) gesenkt werden. Ist das nicht toll! Das ist der richtige Weg in die volkswirtschaftliche Katastrophe! Bei steigenden Kosten, den Bedarf einfach zu senken! Damit immer mehr Menschen immer weniger Geld und immer weniger Menschen immer mehr Geld haben! Toll!
Neben dem soziokulturellen Existenzminimum, auch „sächliches Existenzminimum“ genannt, gibt es noch das schuldrechtliche Existenzminimum. Der Pfändungsfreibetrag liegt für eine allein stehende Person bei derzeit 989,99 €.

Hier muss ich leider vorerst unterbrechen. Die unterbezahlte Arbeit für die Zeitung ruft, morgen früh muss ich zum „Kriegsrat“ zum Gründerzentrum Goethe 2, und am Dienstag dann zu Frau. M. Da ich nach den Gesprächen mit Frau M. oft in sehr schlechter Verfassung bin, weiß ich nicht, wann es mit diesem Text weitergehen wird. Aber die Fortsetzung folgt so sicher wie das Amen in der Kirche.
Mein Kommentar
uta


Kommentar 1: (eingegangen am 29.04.2008, 17:25:25, Name der Redaktion bekannt)
Vergleiche ich Berichte über Müllmenschen aus Manila oder Kairo mit diesem Bericht, dann kommt mir das Wohlstandselend so recht ins Bewusstsein. Wir reichen Länder leisten uns Begriffe wie „soziokulturelles Existenzminimum“, „sächliches Existenzminimum“ und „schuldrechtliches Existenzminimum“. In Manila und anderswo gibt es ein Existenzminumum, das rasch tötlich wird. Chancen haben Menschen hier wie da nur, wenn sie unerschütterlich an die eigene Kraft glauben und eigeninitiativ handeln.
P.P.,Luxemburg
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